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   VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04   

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https://dejure.org/2004,3382
VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04 (https://dejure.org/2004,3382)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.01.2004 - 11 TG 326/04 (https://dejure.org/2004,3382)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - 11 TG 326/04 (https://dejure.org/2004,3382)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ausnahmegenehmigung zur Schlachtung von Schafen im Rahmen des muslimischen Opferfestes; Außervollzugsetzung der zur Gewährleistung des Feiertagsschutzes erlassenen Verbote zur Vermeidung unverhältnismäßiger Härten; Schächten von Tieren als Ausdruck einer religiösen ...

  • Judicialis

    GG Art. 140; ; WRV Art. 139; ; HFeiertagsG § 14; ; HFeiertagsG § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsrecht - Befreiung, Feiertag, muslimisches Opferfest, religiöse Handlung, Schlachten, Sonntag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Muslimischer Metzger hat Anspruch auf Ausnahmegenehmigung nach dem Hess. Feiertagsgesetz

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 4 Abs. 1 GG; LSchlG; FeiertagG
    Muslimisches Schächten: Anspruch auf Ausnahmegenehmigungen am Sonntag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 160
  • NJW 2004, 2848 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 890
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 241.94

    Videothek - Video-Kassetten - Gewerbliche Vermietung - Sonntagsschutz -

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04
    Denn nur religiöse Handlungen, die der Begehung der in § 1 HFeiertagsG gesetzlich festgelegten Feiertage dienen, unterfallen, auch wenn sie - wie Prozessionen oder Gottesdienste im Freien - in gewissem Umfang die äußere Ruhe des Tages beeinträchtigen können, nicht dem Verbot des § 6 Abs. 1 HFeiertagsG (vgl. dazu im Hinblick auf Art. 140 GG, Art. 139 WRV: BVerwG, B. v. 16.1.1995 - 1 B 241/94 -, NVwZ-RR 1995, 516).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04
    Der objektiv-rechtlichen Verpflichtung des Staates zur Neutralität gegenüber unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen korrespondiert das Verbot, dass der Staat sich mit einem bestimmten religiösen Bekenntnis identifiziert (BVerfG, B. v. 31.03.1971 - 1 BvR 744/67 -, BVerfGE 30, 415 ; B. vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -, BVerfGE 93, 1 ).
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem den Antragsteller betreffenden Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - (BVerfGE 104, 337) festgestellt, dass der Antragsteller als türkischer Staatsangehöriger zwar nicht durch Art. 12 Abs. 1 GG, aber durch Art. 2 Abs. 1 GG in der Ausübung seines Berufs als Metzger, der seinen muslimischen Kunden den Genuss von Fleisch geschächteter Tiere ermöglicht, geschützt ist.
  • BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90

    Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen -

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04
    Insoweit ist im Rahmen der Entscheidung über die Erteilung einer Befreiung nach § 14 Abs. 1 HFeiertagsG nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Abwägung zwischen den durch das Hessische Feiertagsgesetz geschützten Gütern der Sonntags- und Feiertagsruhe und der Vornahme einer rituell-religiösen Handlung an einem bedeutenden Fest einer Religionsgemeinschaft vorzunehmen, dessen Begehung durch die Freiheit der Religionsausübung nach Art. 4 Abs. 2 GG geschützt ist (vgl. zur notwendigen Verhältnismäßigkeit der zum Feiertagsschutz getroffenen Regelungen: BVerwG, U. v. 25.8.1992 - 1 C 38/90 -, BVerwGE 90, 337 = NVwZ 1993, 182 >183>).
  • BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67

    Mitgliedschaftsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04
    Der objektiv-rechtlichen Verpflichtung des Staates zur Neutralität gegenüber unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen korrespondiert das Verbot, dass der Staat sich mit einem bestimmten religiösen Bekenntnis identifiziert (BVerfG, B. v. 31.03.1971 - 1 BvR 744/67 -, BVerfGE 30, 415 ; B. vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -, BVerfGE 93, 1 ).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84

    Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04
    Es handelt sich dabei in der Regel um eine typisch werktägliche, meist in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit erfolgende Handlung (vgl. zu diesen Kriterien BVerwG, U. v. 15.03.1988 - 1 C 25/84 -, BVerwGE 79, 236 = NJW 1988, 2254 ).
  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 93/79

    Religionsfreiheit - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04
    Auch wenn der Staat deshalb dem Gewährleistungsgebot des Art. 140 GG, Art. 139 WRV nicht dadurch nachkommt, dass er auch Feiertage anderer Religionsgemeinschaften in den gesetzlichen Schutz einbezieht, wozu er nicht verpflichtet ist, ist er gleichwohl verfassungsrechtlich gehalten, auch Angehörigen anderer als christlicher Religionsgemeinschaften die Einhaltung ihrer Feiertage zu erleichtern (vgl. BSG, U. v. 10.12.1980 - 7 Ar 93/79 -, BSG 51, 70 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - 9 S 1881/93

    Ausnahmebewilligung vom Arbeitsverbot an Sonntagen und Feiertagen für

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04
    Dies bedeute, dass nur ein gewichtiges und schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit oder des einzelnen ein Abweichen von den Schutzvorschriften des Gesetzes rechtfertigen könne(zum Maßstab des gewichtigen, schutzwürdigen Interesses vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, U. v. 25.9.1996 - 9 S 1881/93 -, NVwZ-RR 1997, 223 ).
  • VG Gießen, 30.01.2004 - 10 G 329/04

    Ausnahmegenehmigung für Opferfest

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04
    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30. Januar 2004 - 10 G 329/04 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2015 - 4 B 135/15

    Verbot von Beschneidungsfeiern am Karfreitag bestätigt

    vgl. in diesem Zusammenhang auch Hess. VGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 - 11 TG 326/04 -, NVwZ 2004, 890 = juris Rn. 7 f.

    vgl. zu einem kalendergebundenen Fest im Hinblick auf den allgemeinen Sonntagsschutz Hess. VGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 - 11 TG 326/04 -, NVwZ 2004, 890 = juris Rn. 8 ff.

  • VG Köln, 10.12.2015 - 20 K 5562/14

    Gericht bestätigt Verbot einer Beschneidungsfeier an Karfreitag

    vgl. insoweit auch Hess VGH, Beschluss vom 30.01.2004 - 11 TG 326/04 - (juris, Rn.4) zum FeiertagsG HE: "...ist deshalb die Begehung eines religiösen Festes auch durch nichtchristliche Religionsgemeinschaften eine grundrechtlich durch Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 geschützte Tätigkeit, die dem Schutzgut des Art. 140 WRV, Art. 139 WRV unterfällt.

    vgl. insoweit auch Hess VGH, Beschluss vom 30.01.2004 a.a.O. in Bezug auf die Begehung des kalendermäßig festliegenden ersten Tages des muslimischen Opferfestes.

  • VG Köln, 08.01.2015 - 20 L 1916/14

    Beschneidungsfeier an Karfreitag unzulässig

    vgl. insoweit auch Hess VGH, Beschluss vom 30.01.2004 - 11 TG 326/04 - (juris, Rn.4) zum FeiertagsG HE: "...ist deshalb die Begehung eines religiösen Festes auch durch nichtchristliche Religionsgemeinschaften eine grundrechtlich durch Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 geschützte Tätigkeit, die dem Schutzgut des Art. 140 WRV, Art. 139 WRV unterfällt.

    vgl. insoweit auch Hess VGH, Beschluss vom 30.01.2004 a.a.O. in Bezug auf die Begehung des kalendermäßig festliegenden ersten Tages des muslimischen Opferfestes.

  • VG Gießen, 02.07.2004 - 8 G 2673/04

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei seltener Festveranstaltung

    In diesem Kontext ist ebenfalls das gesteigerte Erholungsbedürfnis der Anwohner an Sonntagen als gesetzlich geschützter Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung hervorzuheben (vgl. Art. 53 Hess. Verf. sowie Hess. VGH, B. v. 30.01.2004 - 11 TG 326/04 -, S. 5 f. BA, insoweit in GewArch 2004, 155 nicht abgedruckt).
  • VG Wiesbaden, 12.03.2013 - 5 K 898/12

    Tanzverbot an stillen Feiertagen

    Nur gewichtige und schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit oder des Einzelnen können ein Abweichen von den Schutzvorschriften des Gesetzes rechtfertigen (so Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.2004, Az.: 11 TG 326/04).
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